Frühlingshafte Wohnideen

Privatsphäre im Garten: Das ist zu beachten

Privatsphäre im Garten: Das ist zu beachten

Der eigene Garten soll ein Ort der Entspannung und Ruhe sein. Wer ungestört die Sonne genießen oder entspannt grillen möchte, benötigt ausreichend Privatsphäre. Ein gut geplanter Sichtschutz schafft die nötige Abschirmung vor neugierigen Blicken und verwandelt jeden Außenbereich in einen privaten Rückzugsort.

Dabei gelten jedoch rechtliche Vorgaben, die bereits bei der Planung berücksichtigt werden müssen. Die meisten Bundesländer haben entsprechende Nachbarrechtsregelungen für Zäune, Mauern und Hecken – nur wenige Bundesländer bilden Ausnahmen. Diese Bestimmungen sorgen für klare Verhältnisse zwischen Nachbarn. Sie ermöglichen eine harmonische Gartengestaltung und bereiten auf die wichtigsten Planungsaspekte vor.

 

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@Unsplash Herry Sutanto

 

Bei der praktischen Umsetzung stellt sich schnell die Frage nach der erlaubten Höhe. Die meisten Bundesländer erlauben Sichtschutzzäune bis 180 cm Höhe ohne Baugenehmigung. Als optimale Zaunhöhe gelten dabei 170 bis 190 cm, da diese Maße ausreichend Privatsphäre bieten.

Jedoch sind regionale Unterschiede zu beachten. So beträgt in Nordrhein-Westfalen die maximale Höhe des Sichtschutzes beispielsweise nur 120 cm, sofern keine lokalen Abweichungen vorliegen. Überschreitet der Sichtschutz eine Höhe von 200 cm, gilt er bundesweit als bauliche Anlage im Sinne des Baurechts. In diesem Fall wird eine Baugenehmigung erforderlich. Dies bedeutet zusätzliche Kosten von etwa 100 bis 500 Euro und Wartezeiten von mehreren Wochen. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Gemeinde. Eine Vorab-Erkundigung ist daher empfehlenswert.

Wer Sichtschutzzäune kaufen möchte, findet beispielsweise im Sichtschutzzaun-Shop eine passende Anlaufstelle.

Nach den Höhenregelungen ist auch der Abstand zum Nachbargrundstück entscheidend. Beim Errichten von Sichtschutz ist ein Mindestabstand von 50 cm zum Nachbargrundstück einzuhalten. Diese Regelung gilt bundesweit für die meisten Zäune und Mauern bis 180 cm Höhe.

Bei Hecken gelten in Nordrhein-Westfalen spezielle Vorschriften: Das Nachbarrechtsgesetz schreibt bei Hecken über zwei Meter Höhe einen Meter Abstand zum Nachbargrundstück vor. Hecken unter zwei Meter benötigen hingegen nur 50 cm Abstand zur Grundstücksgrenze. Diese Abstände dienen dem Nachbarschaftsfrieden und ermöglichen die Pflege des Sichtschutzes.

Ohne ausreichenden Abstand können Konflikte entstehen, etwa wenn Reparaturen oder Reinigungsarbeiten anstehen. Bei Nichteinhaltung drohen rechtliche Konsequenzen bis hin zum kostspflichtigen Rückbau.

Neben den Abstandsregelungen haben Bebauungspläne der Gemeinden oft Vorrang über die allgemeinen Nachbarrechtsbestimmungen. Diese kommunalen Vorschriften enthalten häufig strengere Auflagen als das Nachbarrecht. Erlaubt das Nachbarrecht beispielsweise 180 cm Sichtschutz-Höhe, der örtliche Bebauungsplan jedoch nur 150 cm in Neubaugebieten, gilt die niedrigere Grenze aus dem Bebauungsplan. Solche Einschränkungen dienen der einheitlichen Gestaltung von Wohngebieten und dem Erhalt des Straßenbildes. Vor der Sichtschutzplanung sollte daher immer bei der örtlichen Baubehörde nachgefragt werden.

Manche Gemeinden haben zusätzliche Vorschriften zu Materialien, Farben oder Gestaltung. Diese Informationen sind meist kostenlos erhältlich und innerhalb weniger Tage verfügbar. Sie ersparen später teure Nachbesserungen oder sogar den Rückbau des Sichtschutzes.

Eng verbunden mit den Bebauungsplänen ist das Konzept der ortsüblichen Einfriedung. Diese Regelung besagt, dass der Sichtschutz in das Gesamtbild der Straße oder des Wohngebiets passen muss. Sie verhindert Streitfälle und sorgt für ein harmonisches Erscheinungsbild. Konkret bedeutet dies: Stehen in einer Straße hauptsächlich Holzzäune, wirkt eine hohe Betonmauer störend. Sie kann daher rechtlich beanstandet werden.

Umgekehrt passt ein einfacher Maschendrahtzaun nicht in ein gehobenes Wohngebiet mit eleganten Natursteinmauern. Die ortsübliche Einfriedung berücksichtigt sowohl die Höhe als auch das Material und die Gestaltung. Ein Spaziergang durch die Nachbarschaft gibt meist guten Aufschluss über die örtlichen Gepflogenheiten. Bei Unsicherheiten hilft ein Gespräch mit langjährigen Anwohnern oder der Gemeinde weiter.

Die Unterscheidung zwischen reinem Sichtschutz und Grenzmarkierung ist entscheidend für die Information des Nachbarn. Dient der Zaun ausschließlich als Sichtschutz auf dem eigenen Grundstück, muss der Nachbar nicht um Erlaubnis gefragt werden. Anders verhält es sich bei Grenzmarkierungen, die direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Dennoch empfiehlt sich eine schriftliche Information des Nachbarn zwei bis vier Wochen vor Montagebeginn, auch ohne Genehmigungspflicht. Diese Vorab-Information schafft Transparenz und vermeidet Missverständnisse. Der Brief sollte Art, Höhe und geplanten Standort beschreiben. Oft entstehen Konflikte nur durch mangelnde Kommunikation, obwohl das Bauvorhaben rechtlich einwandfrei ist. Frühzeitige Information zahlt sich aus.

Eine durchdachte Planung erspart später rechtliche Probleme und Nachbarschaftsstreitigkeiten. Eine frühzeitige Kommunikation mit Gemeinde und Nachbarn bildet dabei die Grundlage für ein harmonisches Miteinander. Wer rechtzeitig das Gespräch sucht und schriftliche Vereinbarungen trifft, vermeidet überflüssige Konflikte. Die wichtigsten Schritte umfassen die Prüfung der örtlichen Vorschriften, die Einhaltung von Höhen- und Abstandsregelungen sowie die rechtzeitige Nachbarinformation. Mit der richtigen Vorbereitung steht dem privaten Gartenparadies nichts mehr im Wege.

 

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